Schulautonome Hausordnung
der Informatikhauptschule 1 Gratwein
als Ergänzung zur gesetzlichen Schulordnung (SCHUG §43-50/ Verordnung bm:bwk- BGBL.1996)
Eine Hausordnung ist eine Verordnung (§ 79 SCHUG), die sich an die drei Schulpartner (SchülerInnen, Erziehungsberechtigte, LehrerInnen) richtet und wird öffentlich kundgemacht. (Homepage)
Diese Hausordnung ist Teil des Schulprogrammes und wurde unter dem Aspekt "Gestaltung des Schullebens und Qualitätssicherung" des § 44 SCHUG sowie unter Beachtung der Steirischen Schulcharta entwickelt und nach Beratung mit den Schulpartnern im Schuljahr 2003/2004 beschlossen.
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