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Schulautonome Hausordnung der INFORMATIKHAUPTSCHULE/HS1 GRATWEIN

als Ergänzung zur gesetzlichen Schulordnung (SCHUG § 43 - 50/ Verordnung bm:bwk BGBl. 1996)


 

Probleme mit Erwachsenen

Probleme mit Lehrkräften

Gibt es Probleme mit einer Lehrkraft, suchen der Schüler/die Schülerin und/oder die Erziehungsberechtigten ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Person.

Wird keine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden, ist der Klassenvorstand/die Klassenvorständin nächster Ansprechpartner.

Kann der Konflikt nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden, wird die Schulleitung befasst.

Stellt sich ein Fehlverhalten heraus, werden alle im Gesetz vorgesehenen Konsequenzen ausgeschöpft.


Probleme mit Nicht-Lehrpersonal im Hause

Zunächst soll ein klärendes Gespräch mit dem Betroffenen/der Betroffenen durch den Lehrer/die Lehrerin, den Schüler/die Schülerin und/oder die Erziehungsberechtigten gesucht werden.

Ein Hinzuziehen der Schulleitung ist möglich.

Bei begründetem Fehlverhalten werden die im Gesetz vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen gezogen.